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AGB – RAHN ENDURANCE SPORTS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des RET – Rureifel Trail und des RET – Rureifel Trail Hike 2026


§ 1 Anwendung – Geltung
(1) Veranstalter des 3. Rureifel Trail ist Rahn Endurance Sports vertreten durch Fabian Rahn (office@rureifel-trail.com).

(2) Die AGB sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und dem Teilnehmenden (TN). Mündliche Vereinbarungen haben keine rechtliche Gültigkeit.

 


§ 2 Teilnahmebedingungen
(1) Startberechtigt sind alle für die jeweils gewählte Distanz ausreichend gesunden und trainierten Personen.

  • TN des RET11 und RET22 müssen am 18.04.2026 mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Achtung: Sonderregelung RET11. Mit schriftlicher Genehmigung durch die Eltern, dürfen auch Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren am RET11 teilnehmen.

  • TN des RET Hike22 müssen am 18.04.2026 mindestens 14 Jahre alt sein.

  • TN des RET44+ und RET77 müssen am 18.04.2026mindestens 18 Jahre alt sein.

  • TN des RET Hike44+ müssen am 18.4.26 mindestens 16 Jahre alt sein.

  • Teilnahmeberechtigt für den RET Kids sind alle Kinder, die am Wettkampftag noch keine 16 Jahre alt sind.



(2) Der TN trägt die volle, persönliche Verantwortung ausreichend gesund und trainiert für die gewählte Distanz zu sein. Ausdrücklich muss sich jeder TN mit den besonderen Schwierigkeiten und Risiken, insbesondere der Verletzungs- und Sturzgefahr auf den teils sehr schwierigen Streckenabschnitten, der jeweils gewählten Distanz auseinandersetzen und sich entsprechend darauf vorbereiten und ausrüsten.


(3) Bei der Anmeldung erklärt der TN den sogenannten Trail-Guide zum 3. Rureifel Trail vollständig gelesen und alle darin enthaltenen Punkte verstanden zu haben und zu akzeptieren. 


§ 3 Anmeldung – Startgeld

(1) Die Anmeldung erfolgt online auf der Website www.rureifel-trail.com über den Dienstleister Race-Result. Nach der Anmeldung erhält der TN eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Damit ist die Anmeldung für beide Vertragsparteien verbindlich.

(2) Die Zahlung des Startgelds wird in voller Höhe unmittelbar nach der Anmeldung fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.

(3) Bei Abmeldung oder Nichtantreten des TN erfolgt keine Erstattung des Startgelds. Der TN kann seine Anmeldung (eigenverantwortlich) über eine externe (Rücktritts-) Versicherung absichern oder die unter §4 beschriebene Umbuchungsoption des Veranstalters zusätzlich hinzubuchen.


§ 4 Umbuchungsoption – "Sorglos Paket"

(1) Der TN kann bis zum 31. März 2026 einmalig aus folgenden Optionen eine Umbuchung vornehmen:

a.) ... auf eine kürzere Distanz umbuchen. In diesem Fall erfolgt keine Rücküberweisung des Differenzbetrags.

b.) ... auf eine längere Distanz umbuchen. In diesem Fall muss der Differenzbetrag nachträglich entrichtet werden.

c.) ... den Startplatz der gebuchten Distanz auf eine andere Person übertragen.

d.) ... die Teilnahme der gebuchten Distanz um ein Jahr zu verschieben. Der TN erhält für seine persönliche Neuanmeldung für den RET2027 einen Rabattcode von 50% innerhalb der für den RET2026 gebuchten Distanz.

(2)  Für die Umbuchung muss der TN bis spätestens 31. März 2026 unter Angabe aller Anmeldedaten und der gewünschten Umbuchungsoption eine E-Mail an office@rureifel-trail.com senden.


§ 5 Absage und Abbruch durch den Veranstalter

(1) Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der TN keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgelds und keinen Anspruch auf Schadensersatz oder Entschädigungen für bereits getätigte weitere Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

(2) Absage- und Abbruchgründe für höhere Gewalt sind z.B. eine Pandemie, Streik, behördlicher Entzug der Genehmigung, Attentatsdrohungen, Sabotageakte, außergewöhnliche Wetterbedingungen oder sonstige Katastrophenfälle. Diese Auflistung ist somit nicht abschließend.

 


§ 6 Ausschluss von der Veranstaltung – Disqualifikation

1) Der Veranstalter behält sich vor, einen TN von der Veranstaltung auszuschließen oder nicht in die Wertung aufzunehmen (Disqualifikation).

(2)  Gründe für einen Ausschluss/ Disqualifikation sind:

a.) Der TN macht bei der Anmeldung falsche Angaben.

b.) Der TN unterliegt einer Wettkampfsperre durch einen Sportverband (z.B. wegen Dopings).

c.) Der TN hat das Reglement des Rennens erheblich missachtet.

(3) Kommt es zum Ausschluss oder zur Disqualifikation, besteht für den TN kein Anspruch auf Erstattung des Startgelds.

 

§ 7 Haftung

(1) Für Sach- und Vermögensschäden von TN, die vom Veranstalter fahrlässig verschuldet werden, haftet der Veranstalter nicht.

(2) Für Personenschäden von TN haftet der Veranstalter bei fahrlässigem Handeln nur bis zur Obergrenze der vom Veranstalter abgeschlossenen Haftpflichtversicherung.

(3) Die genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch für die Haftung von Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen des Veranstalters sowie für die persönliche Haftung von Angestellten, Vertretern, Erfüllungsgehilfen und Dritten, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.

(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände der TN; auch dann nicht, wenn diese vom TN zur kostenlosen Aufbewahrung während des Rennens an den Veranstalter übergeben wurden.

(5) Der TN haftet für Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten (z. B. Zuschauern, Gemeinden, anderen TN, Verkehrsteilnehmern oder Privatgrundbesitzern) durch den TN verursacht werden und Ihm zur Last gelegt werden können.

§ 8 Versicherung

Durch die Anmeldung wird vom Veranstalter keine Unfall- oder Haftpflichtversicherung für den TN abgeschlossen. Der TN ist für seinen individuellen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

 


§ 9 Datenerhebung und –verwertung

(1) Mit der Anmeldung erklärt der TN, dass er damit einverstanden ist, dass die in der Anmeldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.

(2) Die bei der Anmeldung von dem TN angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung verarbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der TN in eine Speicherung der Daten zu diesem Zwecke ein.

(3) Der TN erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sozialen Medien, Internet, etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der TN mit der Weitergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einverstanden, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit erklärt der TN jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der TN erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Geburtsjahres, Teamnamens, Startnummer und Ergebnis in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen digitalen Medien einverstanden.
 
(5) Der TN kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail widersprechen.

 


§ 10 Verjährung
Ansprüche des TN gegenüber des Veranstalters verjähren ein Jahr nach Veranstaltungsende.

§ 11 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach Inhalt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

§ 12 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Düren. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Veranstalter und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Hürtgenwald, 01. November 2025

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