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AGB – RAHN ENDURANCE SPORTS

Allgemeine Geschäftsbedingungen

des RET – Rureifel Trail und des RET – Rureifel Trail Hike 2025


§ 1 Anwendung – Geltung
(1) Veranstalter ist Rahn Endurance Sports, Im Roßbroich 2b, D-52393 Hürtgenwald, vertreten durch Fabian Rahn (office@rureifel-trail.com).

(2) Die AGB sind in ihrer bei der Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags zwischen Veranstalter und dem Teilnehmenden (TN).

 


§ 2 Teilnahmebedingungen
(1) Startberechtigt sind alle gesunden und ausreichend trainierten Personen.

TN des RET11 und RET22 müssen am 12.4.25 mindestens 16 Jahre alt sein.

TN des RET44, RET Hike und RET66 müssen am 12.4.25 mindestens 18 Jahre alt sein.

Teilnahmeberechtigt für den RET Kids sind alle Jahrgänge von 2010 bis 2014.

(2) Der TN trägt die volle, persönliche Verantwortung ausreichend gesund und trainiert für die gewählte Distanz zu sein. Ausdrücklich muss sich jeder TN mit den besonderen Schwierigkeiten der jeweils gewählten Distanz auseinandersetzen und sich entsprechend darauf vorbereiten und ausrüsten.


(3) Der TN nimmt auf eigenes Risiko am Rureifel Trail teil und setzt sich vor dem Rennen intensiv mit den möglichen Risiken von Stürzen, Verletzungen und anderen Gesundheitsrisiken ausein-ander.

(4) Bei der Anmeldung erklärt der TN den Trail-Guide vollständig gelesen und alle darin enthaltenen Punkte verstanden zu haben und zu akzeptieren. 


§ 3 Anmeldung – Startgeld

(1) Die Anmeldung erfolgt online auf der Website www.rureifel-trail.com über den Dienstleister Race Result.  Nach der Anmeldung erhält der TN eine Anmeldebestätigung per E-Mail. Damit ist die Anmeldung für beide Vertragsparteien verbindlich.

(2) Die Zahlung des Startgelds wird in voller Höhe unmittelbar nach der Anmeldung fällig und wird per SEPA-Lastschrift eingezogen.


§ 4 Umbuchungsoption – "Sorglos Paket"

(1) Der TN kann eine kostenpflichtige Umbuchungsoption buchen. Damit kann der TN wahlweise:

a.) auf eine kürzere oder längere Strecke umbuchen (inkl. Kostenanpassung).

b.) die Übertragung an eine andere Person vornehmen.

c.) die Teilnahme auf das nächste Jahr verschieben (keine Nennung von Gründen erforderlich).

(2) Diese Option kann einmalig in Anspruch genommen werden. Dafür muss bis spätestens 31.03.2025 unter Angabe aller Anmeldedaten und der gewünschten Umbuchungsoption über das Kontaktformular ein entsprechender Antrag beim Veranstalter eingehen.


§ 5 Stornierungsbedingungen

(1) Eine Stornierung der Anmeldung durch den TN muss schriftlich (per E-Mail) erfolgen.

(2) Bei Stornierung bis zum 23.03.2025 werden 50 % der Startgebühr erstattet. Nach Ab-lauf dieser Frist erfolgt keine Rückerstattung des Startgelds mehr.

(3) Bei Stornierung ab dem 24.03.2025 und im Falle, dass der TN seinen Startplatz nicht in Anspruch nimmt, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Startgelds.


§ 6 Absage der Veranstaltung

(1) Bei Absage oder Abbruch der Veranstaltung durch den Veranstalter aufgrund höherer Gewalt, welche der Veranstalter nicht zu vertreten hat, hat der TN keinen Anspruch auf Rückerstattung des Startgelds. Absage- und Abbruchgründe für höhere Gewalt sind z.B. schlechte Witterung vor oder während der Veranstaltung, Pandemie oder andere Katastro-phenfälle. Die Auflistung ist nicht abschließend.

(2) Außerdem besteht in einem solchen Fall für der TN keinen Anspruch auf Schadenser-satz oder Entschädigungen für bereits getätigte weitere Kosten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung stehen.

 


§ 7 Ausschluss von der Veranstaltung – Disqualifikation

(1) Der Veranstalter behält sich vor, einen TN von der Veranstaltung auszuschließen oder nicht in die Wertung aufzunehmen (Disqualifikation).

(2)  Gründe für einen Ausschluss/ Disqualifikation sind:

a.) Der TN macht bei der Anmeldung falsche Angaben.

b.) Der TN unterliegt einer Wettkampfsperre durch einen Sportverband (z.B. wegen Do-pings).

c.) Der TN hat das Reglement des Rennens erheblich missachtet.

(3) Kommt es zum Ausschluss oder Disqualifikation besteht für den TN kein Anspruch auf Erstattung des Startgelds.

 

§ 8 Haftung

(1) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle und andere Schäden jeglicher Art; davon ausgenommen sind Sach-, Personen- oder Vermögensschäden im Falle von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes durch den Veranstalter und/oder seine von ihm be-auftragten Erfüllungsgehilfen.

(2) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für verloren gegangene oder beschädigte Gegenstände der TN; auch dann nicht, wenn diese vom TN zur Aufbewahrung während des Rennens an den Veranstalter übergeben wurden.

(3) Der TN haftet für Schäden, die dem Veranstalter oder Dritten (z. B. Zuschauern, Gemein-den, anderen TN, Verkehrsteilnehmern oder Privatgrundbesitzern) durch den TN verur-sacht werden und Ihm zur Last gelegt werden können.

§ 9 Versicherung

Mit der Anmeldung wird vom Veranstalter aus keine Unfall- oder Haftpflichtversicherung für den TN abgeschlossen. Der TN ist für seinen individuellen Versicherungsschutz selbst verantwortlich.

 


§ 10 Datenerhebung und –verwertung

(1) Mit der Anmeldung erklärt der TN, dass er damit einverstanden ist, dass die in der An-meldung genannten Daten für Zeitnahme, Platzierung und Ergebnisse erfasst und an Dritte sowie zur Veröffentlichung im Internet weitergegeben werden dürfen.

(2) Die bei der Anmeldung von dem TN angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung ver-arbeitet. Dies gilt insbesondere für die zur Zahlungsabwicklung notwendigen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der TN in eine Speicherung der Daten zu diesem Zwecke ein.

(3) Der/die TN erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rund-funk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, sozialen Medien, Internet, etc.) ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden. Außerdem erklärt sich der TN mit der Wei-tergabe seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Zusendung von Fotos einver-standen, die von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden. Hiermit er-klärt der TN jedoch nicht zugleich, dass er ein solches Foto kaufen möchte.

(4) Der/die TN erklärt sich mit der Veröffentlichung seines Namens, Geburtsjahres, Teamnamens, Startnummer und Ergebnis in allen veranstaltungsrelevanten Printmedien (Teilnehmerliste, Ergebnisliste etc.) und in allen digitalen Medien einverstanden.

(5) Der/die TN kann der Weitergabe und der Veröffentlichung seiner personenbezogenen Daten gegenüber dem Veranstalter schriftlich oder per E-Mail widersprechen.

 


§ 11 Verjährung
Ansprüche des TN gegenüber des Veranstalters verjähren ein Jahr nach Veranstaltungsende.

§ 12 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vertragsbedingungen ungültig sein, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die unwirksame Bestimmung durch eine Vereinbarung ersetzt werden muss, die nach In-halt und Zweck der unwirksamen Vertragsbestimmung entspricht.

§ 13 Gerichtsstand

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem geschlossenen Vertrag ist Düren. Auf das Vertragsver-hältnis zwischen dem Veranstalter und dem TN findet ausschließlich deutsches Recht Anwen-dung.

Hürtgenwald, 01. November 2024

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